Berufungsprozess in Koblenz gegen fünf Senior*innen wegen „Go-In” auf die Startbahn des Bundeswehr-Flugplatzes Büchel (Eifel)
Pressemitteilung
„Widerständige Alte” mit Zivilem Ungehorsam für Abzug der US-Atomwaffen und Beitritt Deutschlands zum UN-AtomwaffenverbotsvertragKöln/Erlangen/Nürnberg/Hilpoltstein/Lübtheen, 16.2.2020. Auf einen Freispruch hoffen die fünf „Widerständigen Alten” (zwischen 67 und 79 Jahren), die am zweiten Verhandlungstag am 19. Februar 2020 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Koblenz ihren gewaltfreien Zivilen Widerstand gegen die Stationierung von Atombomben in Deutschland rechtfertigen werden. Die Beklagten fordern, die Bundesregierung solle den Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT) einhalten und den 2017 beschlossenen Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen unterzeichnen.


4 Kommentare zu: “Berufungsprozess in Koblenz gegen fünf Senior*innen wegen „Go-In” auf die Startbahn des Bundeswehr-Flugplatzes Büchel (Eifel)”
Mal eine Frage an die Redaktion:
Könnte man da nicht auch einen Spendenaufruf starten und das über KenFM organsisieren, dass diese mutigen Damen und Herren nicht die ganze finanzielle Last ihrer bevorstehenden, ungerechtfertigten Strafe tragen?
Oder gibt es diese Möglichkeit der Unterstützung vielleicht schon?
Mir wäre es persönlich Geld wert dem offensichtlichen Stinkesystem so den selbigen Finger zu zeigen…
Wirklich mutig von Euch! Ich hoffe von hier aus auf ein faires Urteil. immerhin wird der gestörte Betriebsablauf von Steuergeldern finanziert und die Mehrheitsmeinung dieser Zahler ist bekannt – diese wollen das dort stattfindende Vorgehen nicht!
Grundgesetz P20.
Art. 20 Abs. 4 GG sehr interessant, das Widerstandsrecht! Wird wohl offensichtlich sehr restriktiv ausgelegt!
Gerichte haften selbst bei den auch noch so absurdesten Urteilssprüchen praktisch gar nicht.
Außerdem haben wir dermaßen viele Gesetze, dass Gerichte deren Kenntnis vermutlich auch gar nicht voraussetzen.
Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm wütete (Focus am 22.09.2014) gegen unfassbare Justiz-Irrtümer.
Wegen der völligen Verlotterung der dritten Gewalt in unserem Land hatte er schonungslos sein Buch "Einspruch" geschrieben.
Vor allem ist es nicht nachvollziehbar, warum man bei uns bereits für das Leugnen des Holocaust ins Gefängnis kommt. Bekanntlich wurde Frau Haverbeck, aus meinem Nachbarort, inhaftiert.
Gemäß Rubikon, 23. März 2019, existiert in Deutschland Gewaltenteilung nur auf dem Papier, tatsächlich wird alles von einer kleinen Elite kontrolliert.
Etwa die SPD gönnt sich regelmäßig das höchste Wahlkampfbudget und es ist dann doch sehr komisch, dass sich Politiker wie Sigmar Gabriel, etwa beim Rothschild-Haus "Deutsche Bank", dermaßen für einen mit einer halben Million EUR vergüteten Job als Aufsichtsrat eignen.
Da ist es kein Wunder, wenn sich bei uns nie etwas ändert, wenn regelmäßig besonders "bürgernahe" Politiker doch ihre Karrierechancen regelrecht "bemerkt" hatten.
Aber bei einer solchen Art von Demokratie haben Gesetze doch mit dem Volkswillen nichts mehr zu tun.
Jedenfalls hatte doch die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Anwaltsgebühren zwar seinerzeit deutlich erhöht, aber ob Gerichtsentscheidungen korrekt sind, das interessiert niemanden.
Entgegen der Gesetzeslage sind Richter auch nicht unabhängig. Dem Richter wird oft – bereits vor Beginn der Verhandlungen – konkret das Urteil/der Beschluss vorgegeben.
Es sei gängige Praxis, dass das Urteil/der Beschluss überhaupt gar nicht vom zuständigen Richter verfasst wird.
Soweit ein "besonderes Interesse" vorliegt, wird das Urteil/der Beschluss von einer Dritten Person (gerne zum Beispiel Direktoren des Gerichtes) geschrieben und in die Ausgabe der Justizsekretärin abgelegt.
Der Weg der Gerichtsdokumente ist meistens gar nicht nachvollziehbar und es wird hier auch viel getrickst. Selbst Unterschriftenfälschung gehört zur gängigen Praxis.
Etwa die ehrenamtlichen Richter beim Arbeitsgericht haben keinerlei juristische Kenntnisse und sie entscheiden vor allem auch völlig frei.
Aber Anwälte gehorchen unserer Obrigkeit durchaus, wenn es um das Einstreichen ihrer mehr als üppigen Anwaltsgebühr – unabhängig von der Korrektheit von Gerichtsentscheidungen – geht.
Anwälte können es sich wohl auch nicht leisten, dass sie sich in irgendeiner Form gegen das Verhalten der Gerichte wehren, weil sie auf diese Weise eine hohe Quote verlorener Verfahren riskieren.