„Wir sind das Volk!“

Kundgebung: Nicht ohne Uns! Berlin, 11.4.2020

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Ein Kommentar zu: “„Wir sind das Volk!“

  1. Milchgesicht sagt:

    GG Art. 20 (2)

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
    besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Wenn diese Staatsgewalt in Wahlen ausgeübt wurde, dann scheint sie bis zur nächsten Wahl weg zu sein, oder?

    Wir treten das Recht ab. So ist das nin einmal. Wir sind das Volk ist nur eine Parole.

    Dieses Grundgesetz ist eine Betriebsanleitung, um ein besetztes Gebiert zu verwalten.

    Warum wurde denn 20 (4) aufgenommen in den Text? Alibi, Optik, Beruhigungspille?

    Es muss eine Verfassung her, die volle Souveränität herstellt gegenüber der EU, NATO und der Aliierten.

    Ähnlich wie der oft gemiedenen Frage nach der Kanzlerakte, worüber nicht gesprochen werden darf / möchte, so ist es doch absolut unwahrscheinlich, dass die BRD 1990 Souveränität erhalten hat.

    2 Weltkriege und ein kalter obendrauf und dann einfach Souveränität? Da komm ich mir veralbert vor.

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